Drastische Einschnitte in der gesetzlichen Versorgung bei der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit seit 01.01.2001!
Zu diesem Zeitpunkt ist wieder eine Rentenreform mit drastischen Auswirkungen in Kraft getreten:
IHRE ARBEITSKRAFT IST DAS WICHTIGSTE!!
Das Fundament Ihrer Lebensplanung ist Ihre Arbeitskraft. Berufstätigkeit sichert nicht nur Zufriedenheit und Anerkennung, sondern auch den gewohnten Lebensstandard. Haben Sie schon einmal ausgerechnet, was Sie in Ihrem Arbeitsleben verdienen werden? Ein Beispiel: Ein 25-jähriger möchte mit 63 Jahren „in Rente“ gehen. Bei einem Jahresgehalt von 20.000,- Euro ergeben sich 760.000,- Euro Einkommen bis zum Ruhestand. Dabei sind künftige Gehaltssteigerungen noch nicht einmal berücksichtigt!
Wussten Sie, daß heute bereits jeder 3. Mann und jede 5. Frau wegen Krankheit oder Unfall vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheidet? Verlust oder Einschränkung der Arbeitskraft führen leider allzu oft ins finanzielle Abseits.
RENTENREFORM 2001 - RISIKO für ARBEITNEHMER
Die gesetzliche Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente ist zum 01.Januar 2001 durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt worden. Deren Höhe richtet sich nach der vorhandenen Leistungsfähigkeit des Versicherten – die berufliche Qualifikation spielt keine Rolle mehr . D.h. der Rentenversicherungsträger kann dem Versicherten auch Tätigkeiten zumuten, die keiner oder nur geringer beruflicher Qualifikation bedürfen.
Hiervon sind hoch qualifizierte Arbeitskräfte ganz besonders betroffen.
Gesetzliche Ansprüche eines Durchschnittsverdieners bei verminderter Erwerbsfähigkeit*:
Brutto- einkommen |
Netto- einkommen |
Volle Erwerbs- minderungsrente ca. 50% vom Netto |
Halbe Erwerbs- minderungsrente ca. 25% vom Netto |
2.279,- € | 1.423,- € | 716,- € | 358,- € |
Versorgungslücke | - 716,- € | - 1.074,- € |
*Der Arbeitnehmer ist aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nur eingeschränkt in der Lage, irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Wer noch mindestens 6 Stunden täglich irgendeiner Tätigkeit (z.B. Parkwächter) nachgehen kann, erhält KEINE Rente. Bei Arbeitsfähigkeit zwischen 3 – 6 Stunden täglich wird eine HALBE Erwerbsminderungsrente gezahlt (ca.25 % vom letzten Netto). Erst wer außerstande ist, mindestens 3 Stunden täglich irgendeiner Tätigkeit nachzugehen, hat Anspruch auf eine VOLLE Erwerbsminderungsrente (ca. 50 % vom letzten Netto).
Für Personen, die nach dem 01. Januar 1961 geboren sind, ist der gesetzliche Berufsunfähigkeitsschutz komplett entfallen!
Gesetzliche Ansprüche eines Durchschnittsverdieners bei Berufsunfähigkeit*:
Jahrgänge bis 1961 Jahrgänge ab 1961
Brutto- einkommen |
Netto- einkommen |
Volle Erwerbs- minderungsrente ca. 50% vom Netto |
Halbe Erwerbs- minderungsrente ca. 25% vom Netto |
2.279,- € | 1.423,- € | 716,- € | 358,- € |
Versorgungslücke | - 716,- € | - 1.074,- € |
* Der Arbeitnehmer ist aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nur eingeschränkt in der Lage, irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugeben.
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Wir helfen Ihnen gerne!!!!