Ein Haftpflichtschaden ist das Gegenteil von einem Lottogewinn. Wenn Sie beifremden Personen einen Schaden anrichten, müssen Sie für den Schaden, den Sie (oder auch ein Kind, ein Hund, ein Pferd ....) bei anderen angerichtet haben,bezahlen. Zum Schadenersatz sind Sie nach dem Gesetz verpflichtet. ( § 823 Bürgerliches Gesetzbuch)
Haftpflicht ist also Verpflichtung zum Schaden. – Sie haften für Schäden bei Dritten mit Ihrem gesamten Vermögen und – bis zur Pfändungsgrenze – auch mit Ihrem jetzigen und zukünftigem Einkommen – unter Umständen ein Leben lang.
Haftpflichtversicherungen sind auch eine Art Rechtsschutzversicherung, denn sie übernehmen die Abwehr (notfalls auch vor Gericht) unberechtigter Ansprüche. Niemand kann für sich in Anspruch nehmen, dass ihm nichts passieren wird, eine kleine Unachtsamkeit und schon kann es passiert sein. Ganz besonders teuer wird es immer dann wenn Menschen durch mein Fehlverhalten geschädigt werden. (z.b. dauernde Invalidität, Rentenzahlung, Behandlungskosten im Krankenhaus .....). Da können schnell mal ein paar Hunderttausend EURO oder mehr zusammen kommen.
Sie haften grundsätzlich von der Höhe her UNBEGRENZT.
Sie sollten daher möglichst die höchsten Deckungssummen abschließen, die ein Haftpflichtversicherer anbietet, das kostet meist nur geringfügig mehr als die Standarddeckungssummen. Eine kleine Selbstbeteiligung ist ebenfalls sinnvoll, weil kleine Schäden beim Versicherten wie bei der Gesellschaft meistens mehr Aufwand verursachen, als die eigentliche Schadenzahlung. Außerdem kann man durch einen Selbstbehalt (SB) Versicherungsprämie sparen.
Mit dem Onlinerechner Privathaftpflicht können Sie Ihren Absicherungsbedarf berechnen und gegebenenfalls abschließen